Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der RICHTER BAUELEMENTE GMBH

Kamenzer Strasse 20, 01896 Pulsnitz

Handelsregister: HRB 1463, Registergericht: Amtsgericht Dresden
Vertreten durch die Geschäftsführer: Michael Hilbig

USt-IdNr.: DE 140411932
(Stand: 01.12.2025)

Hinweis: Unterschiede zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) sind im Text ausdrücklich gekennzeichnet.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Bauelementen (insbesondere Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz, Rollläden, Terrassendächer, Wintergärten, Überdachungen, Haustüren, Innentüren u. Ä.) sowie über die Lieferung und Montage solcher Produkte zwischen der RICHTER BAUELEMENTE GMBH (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden.
Unsere Kunden sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B), insbesondere Gewerbebetriebe mit eigenen Werken, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Planungsbüros und Architekten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Die Leistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht. Wir beziehen Waren aus der EU, dies begründet keine abweichenden Rechtsfolgen.

§ 2 Leistungsumfang, Subunternehmer, Beratung
Wir liefern Bauelemente entweder nur zur Selbstmontage des Kunden oder mit Montage durch unsere eigenen Monteure oder von uns eingesetzte Subunternehmer. Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
Planungsleistungen (z. B. Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauantrag, Statik) sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Unsere Beratung erfolgt im üblichen Umfang eines Fachhändlers, ersetzt jedoch nicht die Leistungen eines Architekten, Fachplaners oder Statikers.
Unsere Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Vorgaben und Informationen des Kunden. Bauanträge, öffentlich-rechtliche Genehmigungen und deren Inhalte sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. seines Architekten/Planers.
Für die von uns gelieferten Produkte gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Herstellerhinweise, Montage- und Gebrauchsanweisungen, soweit sie dem Kunden von uns oder dem Hersteller in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden (z. B. beigefügte Unterlagen, Aufdrucke auf der Ware, Download-Links).

§ 3 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
Der Kunde kann auf Basis unseres Angebots eine Auftragserteilung (z. B. durch Unterschrift auf dem Angebot oder elektronische Bestätigung per E-Mail) abgeben.
Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel auf Basis des von uns durchgeführten Aufmaßes und kann – soweit erforderlich – Anpassungen von Maßen, Ausstattungen und Preisen enthalten. Diese Auftragsbestätigung ist für beide Seiten verbindlich.
In Ausnahmefällen, in denen der Vertrag ausnahmsweise unmittelbar bei Unterzeichnung des Angebots zustande kommen soll, werden Mehrkosten aufgrund des Aufmaßes nur wirksam, wenn sie mit dem Kunden gesondert vereinbart und in Textform bestätigt werden. Ein einseitiges, nicht zustimmungsbedürftiges Preisänderungsrecht des Auftragnehmers wird hierdurch nicht begründet.
Verträge können in unseren Geschäftsräumen, per E-Mail, oder in Einzelfällen auch beim Kunden vor Ort geschlossen werden. Erfolgt der Vertragsabschluss außerhalb unserer Geschäftsräume oder als Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen (vgl. § 9).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden, Eigenleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Gibt der Kunde selbst Maße und technische Vorgaben vor (insbesondere bei Bestellungen über Online-Shop oder Konfigurator ohne unser Aufmaß), trägt er die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Führen falsche Angaben zu Fehlbestellungen oder Mehraufwand, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Der Kunde hat alle baulichen Voraussetzungen für Lieferung und Montage zu schaffen, insbesondere: freien, sicheren Zugang zur Baustelle, Bereitstellung von Strom und, soweit erforderlich, Wasser, tragfähige, geeignete Befestigungsuntergründe sowie rechtzeitige Fertigstellung vorangehender Gewerke (Putz, Estrich, Dämmung etc.).
Erbringt der Kunde Eigenleistungen (z. B. Vorbereitung der Laibungen, eigene Abdichtung, Anschlussarbeiten, bauseitige Zusatzkonstruktionen) oder beauftragt er andere Gewerke, haften wir nicht für Fehler oder Schäden, die auf diesen Leistungen anderer zurückzuführen sind.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehrkosten (z. B. Zusatzanfahrten, Wartezeiten, Mehraufwand), sind wir berechtigt, diese angemessen in Rechnung zu stellen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen, Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gegenüber Unternehmern, sofern nicht anders ausgewiesen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist – sofern nicht im Angebot/Vertrag anders geregelt – eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig.
Wir sind berechtigt, bei längeren Projekten oder teilbaren Leistungen Abschlags- bzw. Teilrechnungen nach Baufortschritt bzw. nach Lieferung des Materials zu stellen, insbesondere wenn Ware bereits geliefert oder bei uns einlagerungsbereit ist.
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Verbraucher geraten spätestens in Verzug, wenn sie 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht zahlen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Unternehmer geraten spätestens in Verzug, wenn sie 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht zahlen. Im Verzugsfall können wir gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich 1,5 Prozentpunkte geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
Pro Mahnung kann eine angemessene Mahnkostenpauschale von 10 € berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Beschränkungen. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Preisänderungen, Selbstbelieferung, Liefer- und Montagefristen, Verzögerungen, Lagerung
Liefer- und Montagetermine gelten – soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart – als voraussichtliche Termine.
Verzögern sich Lieferungen oder Montagen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere höhere Gewalt, Lieferengpässe der Hersteller, Streik, behördliche Maßnahmen, vom Kunden zu vertretende Verzögerungen des Bauablaufs), verlängern sich Fristen angemessen.
Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir trotz eines entsprechenden kongruenten Deckungsgeschäfts aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden und die Nichtverfügbarkeit der Ware nicht nur vorübergehend ist. Hierüber werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Bei Verträgen mit Unternehmern, deren Leistungserbringung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, sind wir berechtigt, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn sich unsere Einkaufs- oder Lohnkosten aus Gründen erhöhen, die wir nicht zu vertreten haben. Die Preisanpassung ist der Höhe nach auf den Umfang der jeweiligen Kostensteigerung begrenzt. Übersteigt die Preisanpassung 10 % der ursprünglichen Auftragssumme, ist der Unternehmer berechtigt, binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Anpassung vom Vertrag zurückzutreten.
Ist die Ware lieferbereit oder bei uns eingetroffen, kann aber aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Baustelle nicht bereit, kein Zugang, nicht fertiggestellte Vorleistungen), nicht geliefert oder montiert werden, so können wir die Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und sind berechtigt, angemessene Lagerkosten sowie Abschlagszahlungen für den Materialanteil zu verlangen.
Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 7 Gefahrübergang
Bei Verbrauchern (B2C) geht bei reiner Lieferung die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Verbraucher über. Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr mit Abnahme der Leistung über.
Bei Unternehmern (B2B) geht bei reiner Lieferung die Gefahr – auch bei frachtfreier Lieferung – mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer über (Versendungskauf). Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr mit Abnahme über.

§ 8 Abnahme
Bei Verträgen über Lieferung und Montage ist der Kunde zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wird und eine funktionale Nutzung möglich ist.
Die Abnahme kann ausdrücklich (z. B. durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls) erfolgen.
Weist der Auftragnehmer den Kunden auf die Fertigstellung hin und setzt ihm eine angemessene Frist zur Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Spätestens mit Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden gilt die Abnahme als erfolgt, sofern nicht wesentliche Mängel unverzüglich gerügt werden.

§ 9 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Bei Verträgen mit Verbrauchern über nicht vorgefertigte Waren, die nach Kundenspezifikation (Maße, Farben, Ausstattung etc.) angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Bei Standardprodukten (z. B. im zukünftigen Online-Shop), die nicht individuell gefertigt werden, besteht – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierüber wird der Verbraucher gesondert im Rahmen der Widerrufsbelehrung informiert.
Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Verbraucher im Widerrufsfall die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die Waren der bestellten entsprechen und wir ihn hierüber ordnungsgemäß informiert haben.
Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von etwaigen Rücktrittsrechten wegen Mängeln; diese bleiben daneben bestehen.

§ 10 Mängelrechte (Gewährleistung)
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Bei Mängeln steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu. Wir können die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) wählen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde hat uns mindestens zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen, bevor er – soweit gesetzlich zulässig – vom Vertrag zurücktritt, den Preis mindert oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel sowie Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware im Hinblick auf den betreffenden Mangel als genehmigt; Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Bei reiner Lieferung an Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Lieferung und Montage, Einbau in ein Gebäude) gelten die gesetzlichen Fristen, insbesondere die fünfjährige Verjährungsfrist für Bauwerke und damit verbundene Leistungen.
Beim Ausbau oder Austausch von Bauelementen (z. B. alten Fenstern, Türen) können unvermeidbare Begleitschäden an Putz, Tapeten, Fliesen oder anderen Oberflächen entstehen. Soweit diese Schäden geringfügig sind und mit üblichen Nacharbeiten (Maler-/Putzarbeiten) behoben werden können, stellen sie keinen Mangel der von uns erbrachten Leistung dar.
Für darüber hinausgehende, von uns schuldhaft verursachte Schäden haften wir nach Maßgabe von § 11.

§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme einer Garantie, soweit ausdrücklich erklärt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Auftragssumme des jeweiligen Vertrags beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung als in diesem § 11 vorgesehen, besteht nicht.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).
Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus ein verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

§ 13 Herstellerhinweise, Gebrauchsanweisungen, Wartung

Für unsere Produkte gelten zusätzlich die Herstellerhinweise, Montage- und Gebrauchsanweisungen. Diese werden dem Kunden entweder in Papierform, digital (z. B. PDF) oder über einen Link/QR-Code zugänglich gemacht und sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
Unterlässt der Kunde die empfohlene Wartung und Pflege oder verwendet das Produkt entgegen den Herstellerangaben, kann dies zum Ausschluss oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen, soweit der Mangel hierauf beruht.
Bieten wir Wartungs- oder Serviceverträge an, gelten hierfür gesonderte Bedingungen, auf die gesondert hingewiesen wird. Soweit keine gesonderten Bedingungen bestehen, finden diese AGB ergänzend Anwendung.

§ 14 Datenschutz, Kommunikation
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung und, soweit zulässig, zu Informations- und Werbezwecken. Es gilt unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, abrufbar über unsere Webseite.
Vertragliche Erklärungen, Auftragsbestätigungen, Terminmitteilungen und Rechnungen können wir dem Kunden in Textform per E-Mail übermitteln.
Kündigungen langfristiger Vertragsverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) bedürfen mindestens der Textform; aus Beweisgründen empfehlen wir eine unterschriebene Erklärung per Scan (PDF) per E-Mail oder per Post.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der RICHTER BAUELEMENTE GMBH (zuständiges Gericht im Bezirk Dresden).
Vertragssprache ist Deutsch.

§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.